5. Februar 2025 | 08:01
You are here:  / News / Einführung in die Buchhaltung als Künstler

Einführung in die Buchhaltung als Künstler

Will man sich als Künstler oder generell als Einzelunternehmer selbstständig machen, beginnt mit der Anmeldung auch die Steuerpflicht. Wie umfangreich letztere und damit auch der Aufwand für die Buchführung ist, ergibt sich aus der Rechtsform und der Veranlagung der Steuerlast. So gibt es Rechtsformen wie die GmbH die grundsätzlich, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit, zur Gewerbesteuer veranlagt wird. Das betrifft aber einen Einzelunternehmer in Form eines Künstlers nicht. Hier zählt man wohl eher Freiberufler und kann eine ganz einfache Buchführung machen, in der man seine Gagen und Ausgaben notiert. Dafür findet man sogar Gratis Software, die man selbst mit einem Handy oder Tablet bedienen kann.

Kleinunternehmerregelung und Buchführung

Grundsätzlich kann man bei der Gründung auswählen, ob man als Kleinunternehmer veranlagt wird oder nicht. Bei der Kleinunternehmerregelung gibt es eine jährliche Einkommensgrenze von 17.500 Euro. Nutzt man diese Regelung, muss man keine Umsatzsteuer vereinnahmen und abführen. Einfach ist auch die Buchführung, so muss man nur eine Einnahme- und Überschuss-Rechnung machen. So muss man nur alle Einnahmen und Ausgaben erfassen, die Ausgaben dann abziehen. Was übrig bleibt, wird dann versteuert. Die einzige Steuer die hier dann anfällt ist die Einkommenssteuer. Weitere Buchführungspflichten gibt es nicht.

Monatliche Erklärungen

Anders sieht es, wenn man sich normal veranlagt. Gerade in der Anfangszeit der Veranlagung zur Umsatzsteuer, muss man monatlich seine Ein- und Ausgaben erfassen, abziehen und dann gegenüber dem Finanzamt erklären. Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss man an das Finanzamt abführen. Gerade da man monatlich die Umsatzsteuer erfassen und erklären muss, hat man natürlich einen höheren Aufwand bei der Buchführung. Unabhängig von diesen monatlichen Erklärungen, bleibt am Ende noch die jährliche Steuererklärung.

Erklärungen erfolgen elektronisch

Egal ob normale Veranlagung mit Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung, die Erklärung die man gegenüber den Finanzbehörden abgegebn muss, erfolgen mittlerweile ausschließlich elektronisch. Hierfür gibt es Elster, diese Software kann man kostenfrei herunterladen. Die Zugangsdaten zu Elster bekommt man bei seiner örtlichen Finanzbehörde.